Das iPhone Dev Team hat den untethered Jailbreak für Apples iOS 4.3.1 veröffentlicht. Damit ist es möglich, Apple Geräte mit Ausnahme des iPad 2, auf eigene Gefahr hin von einigen von Apple vorgesehenen Beschränkungen zu befreien. Im gleichen Zuge haben die iPhone Hacker sowohl das Pwnagetool als auch Redsn0w aktualisiert. Das besondere am “untethered Jailbreak” ist, daß auch nach einem Neustart des Geräts ein wiederholtes Hacken des Geräts nicht notwendig ist. Unterstützt werden iPhone 3GS, iPhone 4 (GSM), iPod touch 3G, iPod touch 4G, iPad und – bisher nur vom Pwnagetool – Apple TV 2G. Das iPad 2 wird nicht unterstützt, da hier die bisherigen Bootrom-Exploits (limera1n, SHAtter) nicht greifen.
Der untethered Jailbreak des iPhone Dev Team basiert auf einer Sicherheitslücke, die der deutsche Sicherheitsexperte Stefan Esser fand. Esser selbst möchte mit dem Antid0te-Framework ein mit iPhone mit Jailbreak vor Angriffen durch Schadsoftware schützen. Dabei setzt Esser in seinem Programm nach Eigenaussage auf eine bessere ASLR-Implementierung als sie Apple mit iOS 4.3 eingeführt hat.
Das iPhone Dev Team empfiehlt die Verwendung des Redsn0w Jailbreak Programms, da es einfacher anzuwenden ist als das Pwnagetool. Wer ein iPhone mit Ultrasn0w Unlock verwendet, soll nach Angabe der iPhone Hacker noch warten, bis ein modifiziertes Ultrasn0w zur Verfügung steht.
Hinweis: Ein solcher Eingriff könnte unter Umständen die Rechte Dritter (z.B. Apple) verletzen. Hier weisen wir insbesondere auf die EULA von Apple in Zusammenhang mit Softwaremanipulation (Urheberrechtsverletzung und Geheimnishehlerei) hin. Jede Jailbreaklösung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko und kann einen Garantieverlust zur Folge haben. Meproxsoft distanziert sich explizit von Jailbreak Lösungen und empfiehlt diese nicht einzuspielen.
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Meine Güte so einen schlechten Artikel über Jailbraking habe ich selten gelesen. Zudem gewaltige Angstmacherei.
Wir sind für Kritik immer offen. Aber dazu müssen wir schon wissen, was wir tun können, um bessere Artikel zu schreiben.
Von daher wären wir Dir dankbar, wenn Du das konkretisieren würdest, was genau in Deinen Augen so schlecht an dem Artikel ist.
Der rechtliche Hinweis ist ausschließlich eine Schutzklausel, die keine Angstmacherei ist.